Kanzlei Dr. Betzler – Rechtsanwälte & Notar.

Notariat

Herr Dr. Thomas Fleischer LL.M. und Herr Peter Quast sind als Notare mit dem Amtssitz in Wiesbaden zugelassen.

Der Notar steht Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegener und unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.

Notare leisten Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und fungieren als Mittler zwischen den Interessen der Parteien.

Sie sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.

Notare errichten vollstreckbare Urkunden. Aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen die Zwangsvollstreckung statt.

Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Immobilie: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.
  • Ehe, Partnerschaft und Familie: Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption
  • Erbe und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.
  • Unternehmen: Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragung, Handelsregisteranmeldung etc.
  • Vorsorgevollmacht: Betreuungsverfügung, Patientenverfügung